Am 31. März 2020 sind wichtige Änderungen zum Gesetz über bestimmte Lösungen zur Bekämpfung der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19 in Kraft getreten. Dieses Gesetz und die damit verbundenen Verordnungen regeln u.a., welche Begünstigungen und Fristverlängerungen im Bereich von Steuern, Sozialversicherung und Rechnungslegung zu welchen Bedingungen in Anspruch genommen werden können. In unserer Broschüre finden Sie die Beschreibung der u.E. wichtigsten Begünstigungen, gruppiert je nach Steuerbereich.

Die deutschsprachige Ausarbeitung wurde von der Steuerberaterin Ewa Szelenbaum und der Konsultantin Dorota Ustymowicz vorbereitet.

Laden Sie die Broschüre HIER herunter.

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