Seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über den verpflichtenden Split-Payment-Mechanismus haben die Steuerzahler in Polen zahlreiche Probleme mit der Auslegung der Vorschriften. Grundsätzlich betrifft das verpflichtende Split-Payment-Verfahren Rechnungen, deren Bruttowert über 15.000 PLN (oder den Gegenwert in Fremdwährung) beträgt, und die Waren bzw. Dienstleistungen umfassen, die in der Anlage 15 aufgeführt sind. Ein häufig auftretender Fehler beim wirtschaftlichen Umsatz ist der fehlende Hinweis „Split Payment“ (bzw. poln. „mechanizm podzielonej płatności“) auf der Rechnung. Mit diesem Aspekt beschäftigte sich die Nationale Finanzauskunft in der individuellen Steuerauskunft Nr. 0112-KDIL1-2.4012.664.2019.2.PG.

Steuerauskunft

Sachverhalt

Die individuelle Steuerauskunft wurde von einer Stadt (Gemeinde), die als Umsatzsteuerzahler registriert ist, beantragt. Die Stadt erwirbt Waren und Dienstleistungen und befürchtet Sanktionen, die mit dem Split-Payment-Verfahren verbunden sind (solidarische Haftung, zusätzliche Steuerschuld, steuerstrafrechtliche Haftung, Sanktion bei der Einkommensteuer). Der Antragsteller fragte, was im Falle einer fehlerhaft ausgestellten Rechnung, auf der der Hinweis „Split Payment“ fehlt, zu tun sei.

Nach Ansicht des Antragstellers kann der Erwerber beim Erhalt einer Rechnung, die ohne die Angabe zum Split-Payment-Mechanismus ausgestellt wurde, diesen Fehler durch die Ausstellung eine Korrekturnote beheben. Dieses Recht hat laut polnischem Umsatzsteuergesetz (Art. 106k) jeder Käufer von Waren oder Dienstleistungen, der eine fehlerhafte Rechnung erhalten hat. Die Korrekturnote dient vor allem zur Berichtigung von Informationen über den Verkäufer oder Erwerber bzw. zur korrekten Bezeichnung von Waren oder Dienstleistungen.

Standpunkt der Steuerbehörden

Grundsätzlich ist der Verkäufer, der die fehlerhafte Rechnung ausgestellt hat, verpflichtet, diese zu korrigieren und eine Korrekturrechnung vorzubereiten. Der Leiter der Nationalen Finanzauskunft bestätigt jedoch, dass die Rechnung auch vom Erwerber in Form einer Korrekturnote berichtigt werden kann. Zuvor hat das Finanzministerium bereits in seiner Steuererklärung vom 23. Dezember 2019 auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es ist zu beachten, dass gemäß dem polnischen Umsatzsteuergesetz (Art. 106k, Abs. 2) diese Korrekturnote vom Rechnungsausteller bestätigt werden soll.

Der Leiter der Nationalen Finanzauskunft hat ebenfalls festgestellt, dass die Verpflichtung zur Zahlung im Rahmen des Split-Payment-Mechanismus nicht davon abhängt, ob eine entsprechende Bezeichnung auf der Rechnung enthalten ist. Selbst wenn der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllt hat (und sich damit Sanktionen ausgesetzt hat), ist der Erwerber dennoch verpflichtet, die Zahlung aufzuteilen. Darüber hinaus soll der Erwerber von Waren oder Dienstleistungen jedes Mal den Gegenstand und den Wert der Transaktion überprüfen, da er selbst die Zahlung veranlasst hat und somit für die Wahl der Zahlungsmethode verantwortlich ist.

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