Zur Erinnerung: Ab dem 1. Januar 2022 wurde eine neue Art von Rechnungen, sog. strukturierte Rechnungen (E-Rechnungen) eingeführt, die über das nationale E-Rechnungs-System (poln. Krajowy System e-FakturKSeF), ausgestellt werden. Die strukturierte Rechnung ist von den Steuerpflichtigen im XML-Format nach einer einzigen Vorlage zu generieren, die dem vom Finanzministerium erstelltem logischem Aufbau (Struktur) folgt. Derzeit können die Steuerpflichtigen das System freiwillig nutzen. Zu beachten ist jedoch, dass dieses System ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch sein wird.

E-Rechnungs-System

In unserem vorherigen Artikel (https://blog.taxbenefit.pl/pl/uncategorized/obligatorische-ausstellung-strukturierter-rechnungen-in-polen-erst-ab-dem-jahr-2024-und-nur-fuer-unternehmen-mit-sitz-in-polen-2/) haben wir über den Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 10. Juni 2022 geschrieben, mit dem die Einführung strukturierter Rechnungen in Polen als obligatorisch vereinbart wurde. Zum damaligen Zeitpunkt galt dieses Dokument noch nicht als verbindlich. Der Entwurf der Ausnahmeklausel musste noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und dem Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) bearbeitet werden. Letztendlich wurden keine Einwände oder Änderungen an dem Dokument vorgenommen und es wurde am 26. Juni 2022 offiziell im Amtsblatt der EU (L 168/81) veröffentlicht. Aus dem publizierten Beschluss ging jedoch nicht eindeutig hervor, ob auch ausländische Unternehmen mit fester Niederlassung für Zwecke der Umsatzsteuer in Polen von der Verpflichtung zur Verwendung der neuen Rechnungsart betroffen sein werden. Diese Zweifel wurden im neuesten Entwurf zur Änderung des polnischen USt.-Gesetzes geklärt.

Für wen ist das nationale E-Rechnungs-System bestimmt?

Gemäß dem Entwurf zur Änderung des USt.-Gesetzes wird die Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter Rechnungen für Steuerpflichtige gelten, die gemäß dem polnischen UStG unter die Rechnungsstellungspflicht fallende Tätigkeiten ausüben, und die im Hoheitsgebiet Polens ansässig sind oder eine feste Niederlassung für Zwecke der Umsatzsteuer (gem. Art 11 der Durchführungsverordnung Nr. 282/2011 vom 15. März 2011) in Polen haben. Andere Steuerpflichtige können den KSeF grundsätzlich fakultativ nutzen.

Erweiterter Kreis der Verpflichteten

Mit zwei Schreiben, die bei der Kommission am 5. August 2021 und am 8. Februar 2022 registriert wurden, hat Polen eine Erlaubnis beantragt, obligatorische elektronische strukturierte Rechnungstellung zu implementieren. Gemäß dem finalen Wortlaut des polnischen Antrags sollte sich diese Sondermaßnahmenregelung auf Steuerpflichtige beschränken, die im Hoheitsgebiet Polens ansässig sind. Auf der Grundlage dieses Antrags hat die EU-Kommission im März 2022 einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss vorgelegt, und der EU-Rat hat daraufhin im Juni 2022 eine Ausnahmeklausel festgelegt.

Obwohl der Wortlaut von Art. 1. der beiden o.g. Dokumente unklar war, u.E. sollte man ihn vor allem im Lichte des ursprünglichen Antrags auslegen und somit so verstehen, dass Polen ermächtigt worden ist, die obligatorische elektronische strukturierte Rechnungstellung lediglich für in Polen ansässige Steuerpflichtigen zu implementieren. Allerdings geht aus dem veröffentlichten Entwurf zur Änderung des USt.-Gesetzes hervor, dass das Finanzministerium den Kreis, der zur obligatorischen Nutzung des KSeF verpflichteten Einrichtungen auf Steuerpflichtige ausgedehnt hat, die eine feste Niederlassung für Zwecke der Umsatzsteuer in Polen haben.

Der geplante Termin für die Verabschiedung des Projekts des USt.-Gesetzes ist für das erste Quartal 2023 angesetzt. Derzeit läuft eine öffentliche Konsultation zum Entwurf zur Änderung des USt.-Gesetzes, die bis zum 23.12.2022 andauern wird. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Tax Benefit an dieser Konsultation teilnehmen wird, um möglichst schnell die Unstimmigkeiten zwischen dem Durchführungsbeschluss und dem polnischen Gesetzesentwurf zu klären.

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