Seit dem 1. November 2019 gelten in Polen die neuen Vorschriften zum verpflichtenden Spit-Payment-Verfahren – darüber haben wir bereits in früheren Texten geschrieben. In diesem Artikel möchten wir die Frage der Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen bei Geschäften, die dem obligatorischen Split-Payment-Mechanismus unterliegen, untersuchen.

Bestimmungen über die Aufrechnung

Nach den neuen Regelungen unterliegen grundsätzlich alle Rechnungen über 15 000 PLN (Brutto), die die Waren und Dienstleistungen aus Anlage 15 betreffen, dem Split-Payment-Verfahren. Die Nichtanwendung des Mechanismus zieht Sanktionen nach sich. Art. 108d, Abs. 1d der Gesetzesänderung schließt die Erfüllung gegenseitiger Verpflichtungen durch Aufrechnung, d.h. Kompensation, nicht aus. Im Falle der Aufrechnung besteht keine Verpflichtung zur Anwendung des Mechanismus, da kein tatsächlicher Geldtransfer (keine Überweisung) stattfindet – die Aufrechnung besteht aus einem gegenseitigen Forderungsverzicht von Verkäufer und Käufer.

Lt. Art. 498 des polnischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt: Sind zwei Personen gleichzeitig gegeneinander Schuldner und Gläubiger, so kann jede von ihnen ihre Forderung gegen die Forderung der anderen Partei aufrechnen, wenn der Gegenstand beider Forderungen Geld oder Gegenstände gleicher Qualität, die nur für die betreffende Art gekennzeichnet sind, sind, und wenn beide Forderungen fällig sind und vor dem Gericht oder einer anderen staatlichen Behörde geltend gemacht werden können. Infolge der Aufrechnung sind beide Forderungen bis zur Höhe der niedrigeren Forderung gegeneinander erloschen.

Split Payment

Vertragliche oder mehrseitige Aufrechnungen – Erläuterungen des Finanzministeriums

Der genannte Artikel des Bürgerlichen Gesetzbuches nennt eine der Formen der Aufrechnung, manchmal als „gesetzliche Aufrechnung“ bezeichnet, bei der eine Erklärung einer der Parteien bereits zu einer Aufrechnung führt und darüber hinaus die Wirkung rückwirkend ist, wenn die Aufrechnung möglich geworden ist. Entscheidend ist, dass eine solche Aufrechnung nur dann erfolgt, wenn beide Forderungen fällig sind.

In der wirtschaftlichen Praxis tritt neben der oben beschriebenen gesetzlichen Aufrechnung eine weitere Art der Kompensation auf – die vertragliche Aufrechnung. Sie ist nicht durch Vorschriften geregelt, sondern kann zu einvernehmlich festgelegten Bedingungen abgeschlossen werden. Außerdem gibt es in diesem Fall keine Ausschlüsse von den Aufrechnungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch für die gesetzliche Entschädigung vorsieht.

Das Finanzministerium weist in seinem Kommentar (https://www.gov.pl/web/finanse/objasnienia-podatkowe-z-23-grudnia-2019-r-w-sprawie-mechanizmu-podzielonej-platnosci) auch auf eine besondere Art der vertraglichen Aufrechnungen – die mehrseitigen Aufrechnungen – hin. Die Gläubigerforderung des Vertragspartners muss sich nicht auf eine Rechnung beziehen, für die eine Verpflichtung zur Anwendung des Split-Payment-Mechanismus besteht. Da sich Art. 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf zwei Parteien bezieht, die gleichzeitig Schuldner und Gläubiger zueinander sind, ist es derzeit nicht möglich, mehrseitige (vertragliche) Aufrechnungen anzuerkennen. Wie erläutert, stellen solche Aufrechnungen auch keinen Grund für eine Befreiung vom verpflichtenden Split Payment dar.

Nach den derzeitigen Vorschriften gilt die Befreiung vom verpflichtenden Split-Payment-Verfahren nur für die gesetzliche Aufrechnung gemäß Art. 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die so genannte „vertragliche Aufrechnung“ entbindet hingegen nicht von der Verpflichtung zum Split-Payment-Mechanismus.

Schriftliche Bestätigung

Gemäß Art. 499 des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt die Aufrechnung durch eine Erklärung gegenüber dem Vertragspartner. Es gibt jedoch keine spezifische Form der Erklärung im Gesetz. Die Unternehmen können zwischen schriftlicher und mündlicher Form wählen – es ist wichtig, dass die andere Partei entsprechende Informationen erhält. Für die Sicherheit der Transaktion wird empfohlen, eine schriftliche Erklärung zu verwenden. Auf diese Weise wird für jede der Parteien ein Nachweis geschaffen, der im Falle einer Steuerprüfung entscheidend ist.

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