Erläuterungen des Finanzministeriums zum E-Commerce-Paket

Am 01.09.2021 veröffentlichte das polnische Finanzministerium Erläuterungen, die die Neuregelungen zum EU-Versandhandel ab Juli 2021 betreffen. Diese beziehen sich u.a. auf die Abrechnung der innergemeinschaftlichen Fernverkäufe von Gegenständen von Polen aus sowie die Anwendung von Sonderverfahren, wie z.B. das OSS- oder IOSS-Verfahren. Sie enthalten auch wesentliche Informationen in Bezug auf die Anmeldung von Transaktionen in der polnischen USt-Meldung (JPK_V7-Meldung).

Nach den Erläuterungen sind innergemeinschaftliche Fernverkäufe, die im OSS-Verfahren abgerechnet werden, nicht in der polnischen USt-Meldung (JPK_V7-Meldung) anzugeben. Der Betrag der im OSS-Verfahren erbrachten Lieferungen ist somit lediglich in der OSS-Erklärung auszuweisen.

Der innergemeinschaftliche Fernverkauf, dessen Versand bzw. Beförderung in Polen beginnt und in einem anderen Mitgliedstaat als Polen besteuert (aber im OSS-Verfahren nicht abgerechnet) wird, gilt als Lieferung von Gegenständen außerhalb des polnischen Hoheitsgebiets. Im Falle einer solchen Lieferung ist in der JPK_V7-Meldung nur der Betrag der Bemessungsgrundlage (im Teil „Steuerbemessungsgrundlage für Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen außerhalb des Landes“) anzugeben.

Innergemeinschaftliche Fernverkäufe

Im Falle von innergemeinschaftlichen Fernverkäufen, deren Ort der Besteuerung Polen ist, sind die Transaktionen als innerpolnische Warenlieferungen zu betrachten. Bei solchen Lieferungen ist der Betrag der Bemessungsgrundlage und der fälligen Steuer in der polnischen USt-Meldung anzugeben.

 Innergemeinschaftlicher Fernverkauf von Gegenständen – neuer Code in der polnischen USt-Meldung ab 2022

Polnische USt-Pflichtige sind ebenfalls gezwungen, beim Ein- und Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen sowie bei bestimmten Geschäften und Belegen in der polnischen USt-Erklärung entsprechende Codes (Steuercodes) anzugeben. Eine solche Anforderung gilt auch bei innergemeinschaftlichen Fernverkäufen. Im Zeitraum von 07/2021 bis 12/2021 sollte für innergemeinschaftliche Fernverkäufe, die in polnischen USt-Meldungen angegeben wurden, der Code „EE“ verwendet werden. Ab der USt-Meldung für 01/2022 wird innergemeinschaftlichen Fernverkäufen der Code „WSTO_EE“ zugeordnet.

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