Abrechnung der deutschen Werklieferung und Werkleistung in Polen

Jeden Tag führen deutsche Unternehmer  Werklieferungen oder  Werkleistungen in Polen aus. Es stellt sich die Frage, wie Geschäfte in Polen seitens der USt abgerechnet werden. Werklieferung und Werkleistung sind im deutschen USt-Gesetz und im USt-Anwendungserlass definiert (Link).

Gemäß dem oben erwähnten Erlass kann man u.E. die Werklieferung folgendermaßen beschreiben: “Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Werkhersteller für das Werk selbstbeschaffte Stoffe verwendet, die nicht nur Zutaten oder sonstige Nebensachen sind. Besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen, bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffs selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden”.

Außerdem haben wir es dann mit einer Werkleistung zu tun, wenn „[…] der Werkunternehmer bei seiner Leistung keinerlei selbstbeschaffte Stoffe oder nur Stoffe [verwendet], die als Zutaten oder sonstige Nebensachen anzusehen sind“.

Nach unserer Auffassung kann man sagen, dass die Werklieferung eine Situation betrifft, in der der Unternehmer eine Tätigkeit unter Verwendung selbst beschaffter Stoffe ausführt oder zumindest einen Hauptstoff an den Besteller geliefert hat. Falls der Unternehmer nur Zutaten oder sonstige Nebensachen geliefert hat, ist sein Hauptbeitrag lediglich als Arbeit zu verstehen, was ermöglicht, diese Lieferung als Werkleistung zu qualifizieren.

Werklieferung

Polnische USt-Vorschriften bezüglich der Werklieferung und Werkleistung

Im  polnischen USt-Gesetz gibt es keine Unterscheidung zwischen dem Begriff der Werklieferung (Lieferung mit Montage) und der Werkleistung. Die polnischen USt-Vorschriften unterteilen steuerpflichtige Tätigkeiten in Lieferung von Waren (eine Lieferung mit Montage ist eine Untergruppe von Lieferungen) und Dienstleistungen.

Der Begriff der Lieferung von Waren ist im Art. 7 Abs. 1 des polnischen USt-Gesetzes folgendermaßen beschrieben: „[Als] Warenlieferung gilt die Übertragung des Rechts, über die Ware wie ein Eigentümer zu verfügen“. Dagegen ist der Begriff der Leistung im polnischen USt-Gesetz im Art. 8 Abs. 1 als „Erbringung von Dienstleistungen […] zugunsten einer natürlichen Person, einer juristischen Person oder einer Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit […], die keine Warenlieferung im Sinne des Art. 7 darstellt“ definiert.

Abrechnung der deutschen Werklieferung aufgrund der polnischen Vorschriften

Nach unserer Einschätzung kann eine deutsche Werklieferung in Polen grundsätzlich als Lieferung mit Montage oder als innergemeinschaftliche Lieferung von Waren eingestuft werden. Zuerst soll die Frage beantwortet werden, ob die Installation oder Montage von Waren als “einfache Tätigkeit” eingeordnet werden kann.

Wenn die Installation oder Montage keine “einfache Tätigkeit” ist, da sie z.B. Fachwissen erfordert, handelt es sich um eine Lieferung mit Montage. Wird sie dagegen als einfache Tätigkeit klassifiziert, soll sie grundsätzlich als innergemeinschaftliche Lieferung von Waren eingestuft werden.

Abrechnung der deutschen Werkleistung aufgrund der polnischen Vorschriften

Im Gegensatz zur Werklieferung soll die Werkleistung in Polen u.E. als Lieferung mit Montage oder Dienstleistung im Bereich Bauwesen oder als sonstige Leistung abgerechnet werden. In diesem Fall ist es wichtig zu bestimmen, ob die Lieferung oder die Dienstleistung die Haupttätigkeit ausmacht.

Wenn der Hauptzweck der Tätigkeit eine Lieferung von Waren ist, sollte die Transaktion als Lieferung mit Montage abgerechnet werden. Wenn es sich bei der Haupttätigkeit jedoch um eine Dienstleistung handelt, sollte die Werklieferung als Dienstleistung im Bereich Bauwesen oder als sonstige Leistung betrachtet werden.

Im Gegensatz zu den deutschen Regelungen wird in den polnischen Vorschriften zwischen dem prozentualen Anteil einer Dienstleistung oder Lieferung an einer bestimmten Tätigkeit nicht unterschieden.

Zusammenfassung

Nach unserer Auffassung erfordert die korrekte Abwicklung der deutschen Werklieferung bzw. Werkleistung in Polen eine gründliche Prüfung jedes Einzelfalls, insbesondere im Hinblick darauf, was die Haupttätigkeit (Lieferung oder Leistung) ausmacht.

Um die besprochenen Werklieferungen oder Werkleistungen ordnungsgemäß abwickeln zu können, schlagen wir vor, bei denn Steuerbehörden eine Steuerauskunft einzuholen.

 

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