Das ViDA-Paket („VAT in the Digital Age“) stellt eine tiefgreifende Reform des EU-Umsatzsteuersystems dar und soll es an die digitale Wirtschaft anpassen. Nach der politischen Einigung der EU-Finanzminister am 5. November 2024 wurde das Paket im Februar 2025 auch vom Europäischen Parlament mit 589 Stimmen dafür, 42 dagegen und 10 Enthaltungen verabschiedet.
Kernpunkte und Umsetzungsfristen:
📌 Digitalisierung der Umsatzsteuerberichterstattung (Digital Reporting Requirements – DRR)
🗓 Ab Juli 2030
- Einführung von E-Rechnungen als Standard in der gesamten EU.
- Unternehmen müssen Umsatzsteuerdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörden melden.
📌 Neue Umsatzsteuerregeln für digitale Plattformen
🗓 Ab Januar 2030 (freiwillige Einführung ab Juli 2028)
- Plattformen müssen die Umsatzsteuer für Transaktionen einziehen, wenn der Verkäufer dies nicht tut.
📌 Einheitliche Umsatzsteuerregistrierung (Single VAT Registration – SVR)
🗓 Ab Juli 2028
- Erweiterung des OSS-Systems für B2B-Transaktionen und innergemeinschaftliche Warenbewegungen.
- Einmalige Umsatzsteuerregistrierung in einem EU-Land, gültig für alle Mitgliedsstaaten.
📌 Obligatorisches Reverse-Charge-Verfahren (Mandatory Domestic Reverse Charge – MDRC)
🗓 Ab Juli 2028
- Pflicht zum Reverse-Charge-Verfahren für B2B-Leistungen von nicht registrierten Unternehmen, sofern der Käufer in dem betreffenden Land umsatzsteuerpflichtig ist.
Diese Reform soll Steuerhinterziehung eindämmen und die Steuerverwaltung für Unternehmen erheblich vereinfachen.
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