Letzte Änderungen im Bereich der Umsatzsteuererklärungen
Seit Oktober 2020 müssen Steuerpflichtige ihre USt-Erklärungen in der neuen Form abgeben, d.h. JPK_VDEK, womit der Umfang der dem Finanzamt anzumeldenden Daten erheblich erweitert wurde. Vor allem sind sie verpflichtet, entsprechende Codes beim Ein- bzw. Verkauf bestimmter Waren und Dienstleistungen sowie bei bestimmten Arten von Geschäften und Belegen in ihren USt-Erklärungen anzugeben. Es ist hervorzuheben, dass die Codes einzelnen Rechnungen zuzuordnen sind, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass einer Rechnung mehrere oder auch keine Codes zugeordnet werden.
Was ist der Code „TP“ und wann muss man ihn anwenden?
Der Code „TP“ soll immer dann angegeben werden, wenn Verbindungen zwischen dem Verkäufer und dem Erwerber von Waren bzw. Dienstleistungen, die im Art. 32 Abs. 2 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes genannt wurden, bestehen. Diese Bezeichnung gilt sowohl für Ausgangs- als auch für Eingangsrechnungen.
Laut Art. 32 Abs. 2 Pkt. 1 des polnischen USt-Gesetzes sind solche Verbindungen gemeint, die im
Art. 23m Abs. 1 Pkt. 5 des polnischen ESt-Gesetzes bzw. Art. 11a Abs. 1 Pkt. 5 des polnischen
KSt-Gesetzes angegeben sind. In beiden Fällen handelt es sich um Verbindungen zwischen Rechtssubjekten, die dadurch charakterisiert sind, dass:
- ein Rechtssubjekt einen bedeutenden Einfluss mindestens auf ein anderes Rechtssubjekt nimmt,
- Rechtssubjekte sich unter einem bedeutenden Einfluss:
- eines anderen und desselben Rechtssubjekts befinden oder
- eines Ehegatten, eines Verwandten oder einer verschwägerten Person bis zum zweiten Grad einer natürlichen Person, die einen bedeutenden Einfluss mindestens auf ein anderes Rechtssubjekt nehmen, befinden;
- es sich um eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit und ihre Gesellschafter handelt oder
- es ein Steuerpflichtiger und seine ausländische Betriebsstätte gibt (im Falle einer steuerlichen Kapitalgruppe – eine Kapitalgesellschaft, die zur steuerlichen Kapitalgruppe gehört, und ihre ausländische Betriebsstätte).
Nach Art. 23m Abs. 2 des polnischen ESt-Gesetzes bzw. Art. 11a Abs. 2 des polnischen KSt-Gesetzes besteht der oben erwähnte bedeutende Einfluss u.a., wenn Kapitalverbindungen (ein Unternehmen hält z.B. unmittelbar oder mittelbar Anteile von mindestens 25% am Kapital eines anderen Unternehmens) oder personelle Verbindungen (funktionsbezogene oder tatsächliche Verbindungen bzw. familiäre Verbindungen) vorliegen.
Praktische Beispiele
Hier sind typische, oft vorkommende Situationen aufgeführt, in denen der Code „TP“ in Rechnungen angegeben werden soll:
- die gleiche Person ist Vorstandsmitglied in zwei Gesellschaften, die miteinander handeln,
- die gleiche Person (natürliche oder juristische) besitzt 50% der Anteile an zwei Gesellschaften, die miteinander handeln,
- ein Manager, der Leistungen im Bereich Firmenberatung anbietet, die einen bedeutenden Einfluss auf eine Gesellschaft und ihre Handlungen nehmen,
- zwei Ehegatten sind in zwei Gesellschaften, die miteinander handeln, wobei der erste Ehegatte Gesellschafter bei der ersten Gesellschaft und der zweite Ehegatte Gesellschafter bei der zweiten Gesellschaft ist.
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