Warum wird der Versandhandel immer populärer?

Der technologische und soziale Fortschritt auf allen globalen Märkten hat das Verhalten der Konsumenten in den letzten Jahren stark verändert. Die weltweite Verbreitung des Internets und die Weiterentwicklung der mobilen Technologien ermöglichen, jederzeit und überall fast alle Produkte zu bestellen. Ferner hat die Entwicklung der Vertriebswege zur Preisminderung der Waren und zur Verkürzung der Lieferzeit beigetragen. Rechts- und Auslegungsänderungen sollten in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden.

Versandhandel im polnischen USt-Gesetz

Beim Versandhandel handelt sich um eine Warenlieferung von Polen in ein anderes EU-Land oder von einem EU-Land nach Polen. Es ist hervorzuheben, dass der Versandhandel nur  die reine Warenlieferung betrifft – Lieferungen mit Montage oder sonstige Leistungen sind von diesen Bestimmungen ausgeschlossen. Die Vorschriften zum Versandhandel betreffen nur Privatkunden.

Versandhandel – Zahlungen via PayPal

Versendung von Polen in ein anderes EU-Land

Der Versandverkauf von Polen in ein anderes EU-Land unterliegt der USt-Pflicht in Polen, vorausgesetzt, dass dessen Nettowert im betreffenden (und eventuell im vorherigen) Steuerjahr den in PLN ausgedrückten Betrag, der durch das Bestimmungsland für die versendeten Waren festgelegt worden ist, nicht überschritten hat. Überschreitet der Wert der Versandverkäufe die Lieferschwelle nicht, hat die Gesellschaft trotzdem das Recht, ihre Versandverkäufe im Bestimmungsland statt in Polen zu versteuern. In diesem Fall ist eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung des polnischen Finanzamts erforderlich, die spätestens 30 Tage vor der ersten im Bestimmungsland zu versteuernden Versedung beim Finanzamt einzureichen ist.

Versendung aus einem EU-Land nach Polen

Der Versandverkauf aus einem EU-Land nach Polen unterliegt nicht der USt-Pflicht in Polen, solange die Lieferschwelle i.H.v. 160.000 PLN in einem Jahr nicht überschritten wird. Wenn der Wert der Versandverkäufe die Schwelle überschreitet, ist die Gesellschaft verpflichtet, den Verkauf in Polen zu melden. Ferner hat ein Unternehmen das Recht, die Umsätze in Polen zu versteuern, bevor sie die Lieferschwelle überschreiten. In diesem Fall ist eine entsprechende schriftliche Benachrichtigung des polnischen Finanzamts erforderlich, die spätestens 30 Tage vor der ersten in Polen steuerbaren Versedung beim Finanzamt einzureichen ist.

Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht – Steuermeldedatum

Für den Versandhandel gelten keine Sondervorschriften bezüglich des Zeitpunkts der Entstehung der Steuerpflicht, sodass, nach dem allgemeinen Grundsatz, die Steuerpflicht in der Regel zum Zeitpunkt der Herausgabe der Ware entsteht. Zugleich ist die Vorschrift zu beachten, der zufolge, sofern vor der Warenlieferung die Zahlung im Ganzen oder teilweise vereinnahmt wurde, die Steuerpflicht bezüglich des vereinnahmten Betrages zum Zeitpunkt des Zahlungserhalts entsteht. Das bedeutet, dass die Steuerpflicht zum Zeitpunkt entsteht, zu dem die erste Kondition (Erhalt der Einzahlung oder Veranlassung der Lieferung) erfüllt ist.

Steuerpflicht bei PayPal-Zahlungen

PayPal ist ein Betreiber eines Online-Bezahldienstes und bietet eine aus Sicherheitsgründen populäre Zahlungsart an. Mit einem Konto können sofort die Zahlungen an Dritte ausgeführt und Zahlungen von Dritten empfangen werden, sodass die unnötigen Banklaufzeiten vermieden werden können. Die steigende Popularität bei den Konsumenten verursacht, dass diese Zahlungsart immer häufiger bei  Onlineshop-Betreibern angeboten wird. Wie ist jedoch die Steuerpflicht aus der Zahlung eines Kunden anzusetzen, die von PayPal veranlasst wird? Beim Zahlungseingang auf ein PayPal-Konto steht der Betrag sofort zur Verfügung; er kann also unverzüglich auf ein Geschäftskonto überwiesen oder für  beliebige Zwecke des Zahlungsempfängers genutzt werden. Daher ist u.E. davon auszugehen, dass bei Bezahlung per PayPal die Steuerpflicht beim Zahlungseingang auf ein PayPal-Konto anzuerkennen ist.

 

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