Ungewisse Details und Zeitpunkt der Einführung
Die Europäische Kommission hat einem verbindlichen Mechanismus der „geteilten Zahlung” (engl. „Split Payment”) für bestimmte Sektoren in Polen zugestimmt (derzeit wartet das Projekt noch auf die Genehmigung des Rates „Wirtschaft und Finanzen” der EU). Aus der Entscheidung ergibt sich, dass Polen vom 1. März 2019 an diesen Mechanismus einführen könnte.
Vorerst fehlt ein Entwurf eines inländischen Gesetzes, das die Rechtsvorschriften umsetzen würde. Es ist auch nicht bekannt, ab wann die Regelung in Kraft treten soll. Gemäß früherer Erklärungen des Finanzministeriums würde der voraussichtliche Zeitpunkt der Einführung des verbindlichen „Split Payment” in die zweite Jahreshälfte fallen.
Das „Split Payment” wird das Reverse-Charge-Verfahren ersetzen
Das verbindliche „Split Payment” würde folgende Gruppen von Waren und Dienstleistungen betreffen, die derzeit großenteils durch das Reverse-Charge-Verfahren abgedeckt sind:
- Stahlerzeugnisse, Edelmetalle, Nichteisenmetalle,
- Abfälle, Altmetalle, Sekundärrohstoffe,
- Elektronik,
- Kraftstoffe, Heiz- und Schmieröle,
- Rechte auf Treibhausgasemissionen,
- Bauarbeiten,
- Kohle,
- Handel mit Teilen für Autos und Motorräder.
Die wichtigsten Merkmale der vorgeschlagenen Änderungen
Die Verpflichtung würde für alle Unternehmen gelten, die in den oben genannten Sektoren tätig sind, einschließlich ausländischer Unternehmen. Das Modell würde sich auf Business-to-Business-Transaktionen beziehen und nur Banküberweisungen betreffen.
Ausländische Unternehmer würden verpflichtet, ein Bankkonto in Polen zu führen. Vorerst gibt es keine klare Position des Ministeriums, ob Transfers in Fremdwährung erlaubt werden sollen. Im Rahmen des derzeitigen freiwilligen Systems gibt es keine solche Möglichkeit, d. h. alle Überweisungen müssen in PLN erfolgen.
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