Änderungen im Tax-Free-System – der Gesetzentwurf
Am 11. Juni 2019 wurde ein Gesetzentwurf vorgestellt, der den in den polnischen Tax-Free- Regelungen enthaltenen 400.000-PLN-Mindestumsatz abschafft. Das Finanzministerium hat diese Gesetzesänderung aufgrund des EuGH-Urteils vom 28. Februar 2018 (C 307/16) vorgeschlagen.
Bisherige Tax-Free-Regelungen für Unternehmer
Nach dem polnischen Mehrwertsteuergesetz können nur Handelsunternehmen, die im vorangegangenen Steuerjahr einen Mindestumsatz i.H.v. 400.000 PLN erreicht haben, Mehrwertsteuererstattungen für Reisende, die außerhalb des Unionsgebiets wohnen, vornehmen. Alle anderen Handelsunternehmen müssen sich an einen zur Mehrwertsteuererstattung berechtigten Wirtschaftsteilnehmer wenden, um vom Tax–Free-System zu profitieren.
Urteil des Gerichtshofs (C 307/16)
Ein polnischer Unternehmer hat Reisenden die Mehrwertsteuer erstattet, obwohl er den 400.000-PLN- Mindestumsatz im vorangegangenen Steuerjahr nicht erreicht hatte. Sein Argument war, dass die Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes mit denen der Mehrwertsteuerrichtlinie und den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität nicht vereinbar seien.
Art. 273 der Mehrwertsteuerrichtlinie lautet: „Die Mitgliedstaaten können vorbehaltlich der Gleichbehandlung der von Steuerpflichtigen bewirkten Inlandsumsätze und innergemeinschaftlichen Umsätze weitere Pflichten vorsehen, die sie für erforderlich erachten, um eine genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen und um Steuerhinterziehung zu vermeiden, sofern diese Pflichten im Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten nicht zu Formalitäten beim Grenzübertritt führen.”
Nach Auffassung des Gerichtshofs führt ein Mindestumsatz nicht zur Vermeidung von Steuerumgehung und Steuerhinterziehung.
Inkrafttreten der geänderten Regelung
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die geänderte Regelung am Tag nach der Bekanntmachung des Gesetzes in Kraft treten wird.
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