Neue Vorschriften

 Ab 1. Januar 2020 ist der Steuerpflichtige vor der Abwicklung der Zahlung einer USt-Rechnung verpflichtet, zu überprüfen, ob die Bankkontonummer des Geschäftspartners im zentralen elektronischen Verzeichnis der Mehrwertsteuerzahler sog. die weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler angegeben ist.

Bankkonto

Negative Konsequenzen einer Überweisung auf ein nicht registriertes Bankkonto 

 Die Sonderregelungen sehen Konsequenzen vor, wenn die Daten bezüglich der Bankkonten mit den Daten im Verzeichnis nicht übereinstimmenDie Bezahlung einer Rechnung auf ein anderes Bankkonto als auf das im Verzeichnis angegebene wird die gesamtschuldnerische Haftung des zahlenden Unternehmens für die steuerlichen Verpflichtungen des Geschäftspartners verursachen.

Darüber hinaus bedeutet die Bezahlung einer USt-Rechnung auf ein im Verzeichnis nicht angegebenes Bankkonto für den zahlenden Unternehmer, dass er verpflichtet sein wird, die sich aus diesem Beleg ergebenden Aufwendungen aus den abzugsfähigen Betriebsausgaben auszuschließen (dies gilt lediglich für die Steuerzahler, die der polnischen  Ertragssteuer – Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer unterliegen).

Vermeidung der Konsequenzen

 Der Gesetzgeber sieht nur zwei mögliche Ausnahmen vor, den negativen Konsequenzen einer Überweisung auf ein nicht registriertes Bankkonto des Mehrwertsteuerzahlers zu entgehen:

  • Der Steuerpflichtige kann seine abzugsfähigen Betriebsausgaben aufrechterhalten und wird von der gesamtschuldnerischen Haftung befreit, sofern er innerhalb von drei Tagen nach dem Tag des Überweisungsauftrags den Vorsteher des für den Rechnungsaussteller zuständigen Finanzamtes darüber informiert; oder
  • die Zahlung erfolgte im Rahmen des Split-Payment-Verfahrens.

Welche Transaktionen?

Diese Regelung findet aber nur dann Anwendung, wenn die B2B-Transaktion unmittelbar mit einer bestimmten Lieferung oder Dienstleistung verbunden ist und ihr Wert den Betrag in Höhe von 15.000 PLN überschreitet. Der Betrag i. H. v. 15.000 PLN betrifft einen einmaligen Geschäftswert, unabhängig von der Anzahl der getätigten Zahlungen. Unter dem Begriff ist der Gesamtwert der Verpflichtungen im Rahmen eines Vertrags zu verstehen, in welchem der Gegenstand und der Betrag der Lieferungen/Dienstleistungen vorab festgelegt wurde.

Anmeldung des Bankkontos beim Finanzamt?

 Aufgrund der restriktiven Konsequenzen der Zahlungen auf die in dem zentralen Verzeichnis nicht bekanntgemachten Bankkonten, besteht u.E. die Notwendigkeit, dass beim Finanzamt sämtliche Bankkonten (sowohl ausländische, die mit der polnischen Geschäftstätigkeit verbunden sind als auch inländische Bankkonten, die im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit verwendet sind) angemeldet werden sollen.

 

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