Die Frage der Einführung von obligatorischen strukturierten Rechnungen (E-Rechnungen) in Polen wurde bereits in unserem Blog angesprochen (siehe https://blog.taxbenefit.pl/
pl/uncategorized/verpflichtung-zur-ausstellung-strukturierter-rechnungen-nicht-fuer-auslaendische-steuerpflichtige-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-einen-durchfuehrungsbeschluss-2/).
Zur Erinnerung: Am 30. März 2022 hat die Europäische Kommission ihre vorläufige Zustimmung zur Einführung der obligatorischen Ausstellung strukturierter Rechnungen in Polen erteilt und einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss vorgelegt. Die endgültige Entscheidung sollte vom Rat der Europäischen Union getroffen werden; man rechnete mit der Annahme dieses Vorschlags innerhalb weniger Wochen.
In der Online-Datenbank der Rechtsakte der Europäischen Union wurde der lang erwartete Beschluss des Rates der Europäischen Union vom 10. Juni 2022 veröffentlicht, mit dem die Einführung strukturierter Rechnungen in Polen als obligatorisch vereinbart wurde. Dieses Dokument besitzt aktuell keinen verbindlichen Status, da es noch nicht offiziell im Amtsblatt der EU publiziert wurde. Der Entwurf der Ausnahmeklausel wird noch vom Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) und dem Rat Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) bearbeitet werden.
Aus dem veröffentlichten Entwurf vom 10. Juni 2022 geht hervor, dass der Rat der Europäischen Union keine Einwände gegen den von der Europäischen Kommission erstellten Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss erhoben hat und den Standpunkt der Kommission zur Einführung der Verpflichtung zur Ausstellung strukturierter Rechnungen in Polen teilt. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss betrifft die geplante Gültigkeitsdauer des Beschlusses. Nach dem ursprünglichen Vorschlag sollte der Beschluss am 1. April 2023 in Kraft treten und drei Jahre lang, d.h. bis zum 31. März 2026, gültig sein. Gemäß dem veröffentlichten Beschluss des Rates würde die Verpflichtung zur Verwendung der neuen Rechnungsart und des nationalen E-Rechnungs-Systems erst am 1. Januar 2024 in Kraft treten und bis zum 31. Dezember 2026 gelten, wobei eine Verlängerung möglich wäre. Wenn also der endgültige Abweichungsbeschluss in Form des veröffentlichten Entwurfs vom 10. Juni 2022 angenommen wird, kann in Polen frühestens ab dem 1. Januar 2024 eine strukturierte Rechnung als verpflichtende Lösung eingeführt werden.
Der Durchführungsbeschluss des EU-Rates weicht ansonsten nicht von dem zuvor von der Europäischen Kommission vertretenen Standpunkt ab. Gemäß der polnischen und deutschen Sprachfassung des Durchführungsbeschlusses der strukturierten Rechnungen wird sich der Anwendungsbereich der Maßnahme auf Steuerpflichtige beschränken, die im Hoheitsgebiet Polens ansässig sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es noch fraglich, ob auch ausländische Unternehmen mit fester Niederlassung für Zwecke der Umsatzsteuer in Polen von der Verpflichtung zur Verwendung der neuen Rechnungsart betroffen sein werden, da in der englischen Sprachfassung des Beschlusses der Abschnitt, der die mit der neuen Verpflichtung betroffenen Unternehmen bezeichnet, nicht geändert wurde, und erneut den Ausdruck „established in the territory of Poland” verwendet.
Es ist daher zu erwarten, dass die Zweifel erst im polnischen USt-Gesetz geklärt werden, mit dem strukturierte Rechnungen und das nationale E-Rechnungs-System in das polnische Steuersystem eingefügt werden. Wir werden Sie selbstverständlich über weitere Änderungen auf dem Laufenden halten.
Um den Durchführungsbeschluss des Rates der Europäischen Union vom 10. Juni 2022 im Detail zu lesen, kann er unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/TXT/?uri=CONSIL%3AST_9217_2022_INIT&qid=1655904883032
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