Wann kann eine Korrekturrechnung deklariert werden?

Gemäß den polnischen USt-Vorschriften kann die Umsatzsteuer durch Ausstellung einer Korrekturrechnung gegenüber der Umsatzsteuer aus der Ursprungsrechnung (für einen innerpolnischen Verkauf) vom Verkäufer grundsätzlich nur dann vermindert werden, wenn er die Empfangsbestätigung der Korrekturrechnung vom Warenkäufer erhält.

korrekturrechnung

Korrekturrechnungen beim Versandhandel

Es ist dabei zu betonen, dass dies ebenfalls für das Ausweisen von Korrekturrechnungen für Verkäufe an Privatpersonen beim Versandhandel in folgenden Situationen gilt:

  • Der Versandverkauf von Polen in ein anderes EU-Land, dessen Nettowert im gegebenen und im vorherigen Steuerjahr (soweit Versandverkauf im Vorjahr betrieben wurde) den in Złoty ausgedrückten Betrag, der vom Bestimmungsland für die versendeten Waren festgelegt wurde, nicht überschreitet.
  • Der Versandverkauf von einem EU-Land nach Polen, dessen Nettowert im gegebenen oder im vorherigen Steuerjahr (soweit Versandverkauf im Vorjahr betrieben wurde) die Schwelle von 160.000 PLN überschreitet.

In diesen Fällen unterliegen die Versandverkäufe der USt-Pflicht in Polen, also auch den polnischen USt-Vorschriften. Sollten also Versandverkäufe an Privatpersonen durch Rechnungen dokumentiert werden, gelten für die Erstellung und für das Ausweisen von Korrekturrechnungen für diese Verkäufe die polnischen Vorschriften.

Bestätigung des Erhalts einer elektronischen Korrekturrechnung

Im polnischen USt-Gesetz ist nicht genauer bestimmt, welche Form die Empfangsbestätigung der Korrekturrechnung haben muss, somit bestehen seitens der Steuerpflichtigen Zweifel daran, wie genau eine Bestätigung im Sinne der USt-Vorschriften auszusehen hat. Die Steuerbehörde erhielt hierzu eine Anfrage über elektronische Korrekturrechnungen.

Die Wirtschaftstätigkeit der polnischen Gesellschaft ist auf individuelle Kunden ausgerichtet. Um mit den Kunden in Kontakt zu stehen, nutzt die Gesellschaft eine Online-Plattform, zu der jeder Kunde Zugang hat. Jeder Kunde besitzt ein eigenes Konto, auf dem das Unternehmen elektronische Rechnungen, die an diesen Kunden ausgestellt wurden, bereitstellt. Die Gesellschaft hat vor, auf dieser Online-Plattform auch die an diese Kunden erstellten elektronischen Korrekturrechnungen, die den USt-Betrag vermindern und hauptsächlich zwecks Fehlerkorrektur auszustellen sind, zugänglich zu machen. Die Firma wird die Information besitzen, wann die jeweilige Korrekturrechnung auf dem individuellen Konto des Kunden auf der Plattform bereitgestellt wird; also auch die Information, zu welchem Zeitpunkt der Kunde die Rechnung herunterladen und ihren Inhalt kennen kann. Der Steuerpflichtige fragte, ob der Zeitpunkt der Bereitstellung der Korrekturrechnung auf dem individuellen Konto des Kunden als Zeitpunkt zu betrachten ist, ab welchem der Steuerpflichtige das Recht hat, die Bemessungsgrundlage und die geschuldete Steuer zu vermindern.

Antwort der Steuerbehörde

In der individuellen Steuerauskunft 0114-KDIP4.4012.359.2018.2.BS bestätigte die Steuerbehörde, dass zu diesem Zeitpunkt die Gesellschaft berechtigt ist, die Bemessungsgrundlage und die geschuldete Steuer zu vermindern.

Demnach ist dies eine gute Nachricht für Verkäufer, auch für Online-Händler, weil sie dadurch Korrekturrechnungen schneller geltend machen und folglich die Umsatzsteuer schneller vermindern können.

Empfohlene Vorgehensweise bei elektronischen Korrekturrechnungen

Es gilt zu betonen, dass eine individuelle Auskunft nur den Empfänger der Auskunft schützt. Daher soll der Verkäufer, wenn er sicher sein will, dass er seine Korrekturrechnungen vorschriftsmäßig ausweist immer eine individuelle Steuerauskunft von der Steuerbehörde einholen.

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