Was ist eine mit Immobilien verbundene Dienstleistung?

Nach Art. 31a Abschnitt 1der Durchführungsverordnung des Rates der Europäischen Union 282/2011 vom 15.03.2011 zur MwSt-Richtlinie 2006/112/WE sind Dienstleistungen dann mit Immobilien verbunden, wenn sie:

  1. a) „aus Immobilien stammen und die betreffende Immobilie ein Bestandteil der Dienstleistung ist und ein zentrales und notwendiges Element in Bezug auf die erbrachten Dienstleistungen darstellt“;
  2. b) „in Bezug auf Immobilien erbracht werden oder für diese bestimmt sind und den rechtlichen oder physischen Zustand einer bestimmten Immobilie ändern sollen.“

Standpunkt der Steuerbehörden

In der individuellen Steuerauskunft 0112-KDIL1-3.4012.393.2019.2.KB vom  24.09.2019 wurde der folgende Sachverhalt dargestellt: Der Antragsteller ist an der Erbringung von Montage-, Reparatur- und Wartungsdienstleistungen für technologische Linien und Maschinen zur Herstellung verschiedener Kunststoffprodukte, in der Regel Verpackungen, beteiligt. Alle Waren, auf die sich die Dienstleistungen beziehen, werden auf Betonsockel mit flexiblen Füßen oder mit Gummifüßen gestellt, die nicht dauerhaft am Boden befestigt werden können. Es ist daher möglich, die gesamte Maschine zu zerlegen und zu bewegen, ohne das Gebäude und die Maschinen oder die Verarbeitungslinien selbst zu beschädigen, zu zerstören oder zu verändern.

Art. 31a Abschnitt 2 lit. n der Verordnung 282/2011

Nach Art. 31a Abschnitt 2 lit. n der Verordnung 282/2011 sind die folgenden Dienstleistungen mit Immobilien verbunden: „Wartung und Reparatur sowie Steuerung von Maschinen oder Ausrüstungen sowie Überwachung von Maschinen oder Anlagen, wenn die Maschine oder Anlage als Immobilie gilt“. Nach Angaben der Steuerbehörde erfüllen die vom Antragsteller erbrachten Dienstleistungen die oben genannten Bedingungen nicht und können daher nicht als mit der Immobilie verbunden angesehen werden. Eine ähnliche Meinung wurde in der folgenden individuellen Steuerauskunft vertreten: 0114-KDIP1-2.4012.546.2019.2.WH vom 09.12.2019.

 Wann kann eine Wartung als eine mit Immobilien verbundene Dienstleistung angesehen werden?

Dienstleistung mit Immobilien verbunden

In der individuellen Steuerauskunft 0112-KDIL1-3.4012.253.2019.2.AP vom 30.07.2019, die die Bereitstellung von Reparatur und die Wartung von Maschinen betraf,  wurde festgestellt:

Wenn Industriemaschinen, Geräte und  Ausrüstung so installiert und in Betrieb genommen werden, dass sie nicht leicht zerlegt oder bewegt werden können,  ohne das Gebäude oder die Struktur zu zerstören oder zu verändern, sind sie mit Immobilien verbundene Dienstleistungen gemäß Art. 31a  Abschnitt 2 lit. n der Verordnung 282/2011. Eine ähnliche Meinung wurde in der folgenden individuellen Steuerauskunft vertreten:  0115-KDIT1-2.4012.157.2019.1.AGW z 17.05.2019

Zusammenfassung

Ob die Wartung einer Produktionslinie als eine mit Immobilien verbundene Dienstleistung behandelt werden kann, hängt davon ab, ob diese als Bestandteil der Immobilie angesehen werden kann, wobei die Immobilie das zentrale Objekt des gesamten Projekts sein muss. Die im Artikel beschriebenen Fälle können dazu beitragen, die Art dieser Dienstleistungen zu bestimmen.

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