Neue Regelungen betreffend die Einreichung des Antrags auf steuerliche Aussage

Gemäß dem Gesetz vom 4. April 2019 zur Änderung des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen zwischen Ländern sowie weiterer Gesetze (GBl. von 2019 Pos. 694) gelten neue Bestimmungen zu den Anträgen auf steuerliche Aussagen.

Die neuen Vorschriften treten am 30. April in Kraft und verpflichten den Steuerpflichtigen, die Daten eines ausländischen Geschäftspartners im Antrag anzugeben. Der Antragsteller soll außerdem die Länder, auf deren Territorium die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Transaktionen auftreten, auflisten.

Werden diese Informationen nicht angegeben, erfolgt seitens der Steuerbehörden innerhalb von sieben Tagen eine Aufforderung zur Neuausfüllung des Antrags. Sollte diese nicht erfolgen, wird der Antrag abgelehnt.

Beim Wechsel des Geschäftspartners oder bei Nichtübereinstimmung der Dateien besteht das Risiko, dass die erhaltene steuerliche Aussage den Antragsteller nicht schützen wird.

Die neuen Regelungen gelten u.a. nicht in Fällen, in denen sich individuelle Auskünfte auf die Umsatz- (VAT) oder Verbrauchsteuer beziehen.

steuerliche Aussage

Standpunkt des Finanzministeriums

Das Finanzministerium erklärt, die Änderung der Vorschriften ziele darauf ab, dass die polnische Steuerbehörde die Pflicht des Austausches von Steuerinformationen zwischen den Ländern übernimmt, um alle steuerlichen Aussagen zu berücksichtigen, in denen grenzüberschreitende Auswirkungen auftreten.

Seit 2017 müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre steuerlichen Auskünfte mit grenzübergreifenden Wirkungen zweimal im Jahr an die Europäische Kommission übermitteln.

Die neuen Vorschriften können dem Finanzministerium auch bei der Beurteilung helfen, ob der Antrag auf steuerliche Auskunft nicht der Steuervermeidung dient.

Konsequenzen für die Steuerzahler

Für Steuerzahler bedeuten die neuen Regelungen vor allem mehr Arbeit beim Ausfüllen von Anträgen. Oft kann es vorkommen, dass der Antragsteller vor Einreichung des Antrags die Informationen über die gesamte Transaktionskette einholen muss, einschließlich der Transaktionen, die im Ausland durchgeführt werden.

Die neuen Regelungen können außerdem verbundene Rechtspersonen negativ betreffen, da die Transaktionen in Kapitalgruppen häufig einbezogen werden und eine davon sogar mehrere verschiedene Rechtsträger umfassen kann. Wenn also ein polnisches Unternehmen, das in einer Gruppe tätig ist, keine ausreichend detaillierten Informationen gibt, beispielsweise weil es diese nicht besitzt, so erhält es entweder gar keine steuerliche Aussage oder die eingeholte Auskunft wird für das Finanzamt nicht bindend sein.

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