Am 5. November 2024 haben die Finanzminister der 27 EU-Mitgliedstaaten auf der ECOFIN-Sitzung eine Einigung über das „VAT in the Digital Age” (ViDA)-Paket erzielt. Dieses umfassende Reformpaket zielt darauf ab, das Mehrwertsteuersystem der Europäischen Union zu modernisieren und an die Anforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen. Die Reform konzentriert sich auf mehrere zentrale Bereiche, darunter die Digitalisierung der Mehrwertsteuerberichterstattung, neue Regelungen für digitale Plattformen, die Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung und das verpflichtende innerstaatliche Reverse-Charge-Verfahren. 

Digitalisierung der Mehrwertsteuerberichterstattung (DRR – Digital Reporting Requirements)

 Diese Initiative soll die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Mehrwertsteuerdaten melden, grundlegend verändern:

  • Einführung eines Systems, das Unternehmen verpflichtet, Transaktionsdaten nahezu in Echtzeit an die Steuerbehörden zu übermitteln.
  • E-Rechnungen werden zum Standard innerhalb der EU.

Einführung ab Juli 2030. 

Neue Regelungen für digitale Plattformen

Angesichts der zunehmenden Bedeutung von Online-Plattformen werden sie verpflichtet, die Mehrwertsteuer für Transaktionen zu berechnen und einzuziehen, wenn der eigentliche Verkäufer dies nicht tut. Dies wird auch Bereiche wie kurzfristige Vermietungen von Unterkünften und Personenbeförderungsdienste betreffen.

ViDA VAT in the Digital AgeEinführung ab Januar 2030, mit der Möglichkeit einer freiwilligen Einführung ab Juli 2028.

Einführung einer einheitlichen Mehrwertsteuerregistrierung (SVR – Single VAT Registration)

Diese Maßnahme soll den Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduzieren, die in mehreren EU-Ländern tätig sind:

  • Das bestehende OSS-System wird auf B2B-Transaktionen und die Verbringung eigener Waren ausgeweitet.
  • Unternehmen werden sich nur in einem EU-Mitgliedstaat für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen und diese Registrierung EU-weit nutzen können.
  • Das bisherige Call-off-Stock-Verfahren wird durch die neuen Regelungen ersetzt, um Prozesse zu vereinfachen und die Effizienz zu steigern.

Einführung ab Juli 2028.

Einführung des verpflichtenden innerstaatlichen Reverse-Charge-Verfahrens (MDRC)

Ein weiterer wichtiger Bestandteil des ViDA-Pakets ist die Einführung eines verpflichtenden innerstaatlichen Reverse-Charge-Verfahrens (Mandatory Domestic Reverse Charge, MDRC). Ab dem 1. Juli 2028 wird das Reverse-Charge-Verfahren für alle B2B-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen gelten, die von nicht ansässigen und nicht mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen erbracht werden, sofern der Kunde im Mitgliedstaat, in dem die Mehrwertsteuer fällig ist, mehrwertsteuerlich registriert ist.

Einführung ab Juli 2028.

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