Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) in Polen – Aktuelle Informationen
Die polnische Regierung hat weitere Details zur Einführung des nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) bekannt gegeben. Dieses System wird die Art und Weise, wie Unternehmen Rechnungen ausstellen und empfangen, grundlegend verändern.
Wann tritt KSeF in Kraft?
Das Finanzministerium hat bestätigt, dass die Verpflichtung zur Nutzung von KSeF wie folgt eingeführt wird:
- Ab dem 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Bruttoumsatz im Jahr 2025 mehr als 200 Millionen PLN übersteigt.
- Ab dem 1. April 2026 für alle anderen Steuerpflichtigen.
Diese Termine wurden nach Konsultationen mit Unternehmen und Branchenverbänden festgelegt, um ausreichend Zeit für die Anpassung und Implementierung der notwendigen Systeme zu bieten.
Ausgewählte wichtige Änderungen und Übergangsregelungen
- Offline-Modus: Es wird eine sechsmonatige Übergangsphase geben, in der Unternehmen den Offline-Modus von KSeF uneingeschränkt nutzen können. Dies ermöglicht es, Rechnungen außerhalb von KSeF zu erstellen und sie am nächsten Werktag in das System hochzuladen.
- Verzicht auf Sanktionen: Bis Juli 2026 werden keine Sanktionen für Verstöße im Zusammenhang mit KSeF verhängt. Dies gibt Unternehmen zusätzlichen Spielraum, um sich an das neue System zu gewöhnen.
- Ausnahmen für Kleinbeträge: In den ersten sechs Monaten können Steuerpflichtige Rechnungen außerhalb von KSeF ausstellen, wenn der Bruttobetrag einer einzelnen Rechnung 450 PLN nicht übersteigt und der monatliche Gesamtwert dieser Rechnungen 10.000 PLN nicht überschreitet.
- Rechnungen aus Registrierkassen: Es bleibt vorerst möglich, Rechnungen über Registrierkassen auszustellen, einschließlich vereinfachter Rechnungen (Kassenquitungen) mit der USt.ID.Nr. des Käufers für Beträge bis zu 450 PLN.
Zukünftige Entwicklungen
Das Finanzministerium plant, bis Ende 2024 die endgültigen gesetzlichen Bestimmungen sowie technische Spezifikationen für KSeF zu veröffentlichen. Dazu gehören:
- Neue Version der Rechnungsvorlage FA(3).
- Möglichkeit zum Hinzufügen von Anhängen: Es wird diskutiert, ob und wie zusätzliche Anhänge zu Rechnungen im KSeF hinzugefügt werden können.
- Veröffentlichung von Zertifikaten für QR-Codes: Dies soll Unternehmen ermöglichen, QR-Codes in ihren Systemen zu integrieren.
Bleiben Sie informiert
In Kürze werden wir neue Materialien und Leitfäden zu KSeF bereitstellen, um Sie bei der Umstellung zu unterstützen. Bleiben Sie dran, um aktuelle Informationen und praxisnahe Tipps zur erfolgreichen Integration von KSeF in Ihr Unternehmen zu erhalten.
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