Ein individuelles Bankkonto für die Abrechnungen mit dem Finanzamt ab 2020

Das Finanzministerium hat einen Vorschlag zu den Abrechnungen mit den Steuerbehörden vorgelegt, der die Steuerabrechnungen vereinfachen und das Risiko einer fehlerhaften Überweisung minimieren soll. Diese Vereinfachungen werden durch das Gesetz vom 4. Juli 2019 zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze, einschließlich der Abgabenordnung, eingeführt. Hierbei handelt es sich um ein individuelles Bankkonto für die Abrechnungen mit dem Finanzamt.

Bisherige Regelungen zur Abrechnungen mit dem Finanzamt

Gemäß den geltenden Regeln muss die Steuerzahlung auf das Konto des zuständigen Finanzamtes überwiesen werden. Dabei ist zu beachten, dass jedes Finanzamt über separate Konten für unterschiedliche Steuerarten verfügt. Darüber hinaus ist es nach den geltenden Vorschriften möglich, dass die Erhebung von beispielsweise Körperschafts- und Umsatzsteuern von völlig unterschiedlichen Finanzämtern durchgeführt wird. Deswegen müssen Unternehmen verschiedene Bankkontonummern für Abrechnungen mit dem Fiskus verwenden. Zusätzliche Schwierigkeiten können sich auch ergeben, wenn der Steuerpflichtige seinen Geschäftssitz wechseln will.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Steuerzahler bei jeder Änderung der Anschrift oder des Sitzes auch die Kontonummern, auf die er seine Steuern einzahlt, zu ändern hat. Dieses Problem soll nun gelöst werden.

Abrechnungen mit dem Finanzamt

Die individuelle Steuerkontonummer

Der Steuerpflichtige kann eine individuelle Steuerkontonummer durch Ausfüllen des Online-Antrags oder direkt beim Finanzamt erhalten. Das Bankkonto wird ausschließlich für die Steuerzahlungen verwendet. Steuererstattungen werden wie bisher auf Bankkonten überwiesen, die von Steuerzahlern den Finanzämtern gemeldet werden.

Zusammenfassung

Der Zweck der Änderung ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Steuerzahlungsprozesses – sowohl aus der Sicht des Steuerpflichtigen als auch der Steuerbehörden. Infolgedessen kann der Steuerpflichtige seine Steuerverbindlichkeiten, die sich aus verschiedenen Arten von Steuern ergeben, per Sammelüberweisung begleichen. Dies kann insbesondere den kleinen Steuerzahlern, die häufig ihren Wohnort und damit die örtliche Zuständigkeit des Finanzamtes wechseln, helfen.

Andererseits bringt diese Änderung jedoch Konsequenzen mit sich für Steuerzahler, die ihre Steuerverpflichtungen innerhalb gesetzlicher Fristen nicht zahlen. Die Steuerbehörden können den Zahlungsausfall für eine bestimmte Steuerschuld unmittelbar feststellen. Daher ist zu erwarten, dass sich die Zeit, in der Steuerzahler Benachrichtigungen über Steuerrückstände erhalten, bedeutend verkürzen wird. Darüber hinaus kann sich auch die Zahl der eingeleiteten Vollstreckungsverfahren, die zusätzliche Kosten für die Steuerzahler bedeuten, erheblich erhöhen.

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