Im Rahmen des E-Commerce-Pakets der Europäischen Union kommt es häufig vor, dass Käufer bei Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern doppelt Umsatzsteuer zahlen müssen. Dieses Problem wurde am 8. November 2024 in einer Antwort der stellvertretenden polnischen Finanzministerin Małgorzata Krok auf eine parlamentarische Anfrage Nr. 4739 bestätigt. 

Ursache des Problems

Wenn der Anmelder (in der Regel der Post- oder Kurierdienst) die IOSS-Umsatzsteuernummer (Import One Stop Shop) des Verkäufers nicht erhält, muss die Umsatzsteuer während der Zollabfertigung erneut erhoben werden. Dies betrifft vor allem Sendungen mit einem Wert von bis zu 150 Euro, für die eigentlich vereinfachte Verfahren gelten sollen.

In solchen Fällen trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten, obwohl er bereits beim Kauf die Umsatzsteuer gezahlt hat. Es kommt somit zu einer Doppelbesteuerung, wodurch der ursprünglich günstige Kauf deutlich teurer wird.

 

E-commerce

Stellungnahme des Finanzministeriums

Die stellvertretende Finanzministerin betonte, dass die Verantwortung für diese Doppelbesteuerung nicht bei den Steuerbehörden liegt, sondern bei den Verkäufern und Postdienstleistern. Wenn die erforderliche IOSS-Nummer nicht korrekt übermittelt wird, sind die Zollbehörden gezwungen, die Umsatzsteuer nach den Standardverfahren erneut zu erheben. 

EU-weites Phänomen

Dieses Problem tritt nicht nur in Polen auf, sondern betrifft Käufer in der gesamten Europäischen Union. Seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Mehrwertsteuerrichtlinie im Juli 2021 häufen sich die Fälle von Doppelbesteuerung bei Online-Bestellungen aus Drittländern. 

Zukünftige Entwicklungen

Die Europäische Kommission ist sich des Problems bewusst, hat jedoch bislang keine endgültige Lösung gefunden. Es wird erwartet, dass erst mit dem Inkrafttreten des neuen Unionszollkodex am 1. März 2028 Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Problem zu beheben. 

Fazit

Bis zur Einführung neuer Regelungen ist es wichtig, dass Verkäufer ihre IOSS-Nummern korrekt an die Post- und Kurierdienste übermitteln. Käufer sollten bei Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern darauf achten und gegebenenfalls den Verkäufer kontaktieren, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen für eine reibungslose Zollabfertigung bereitgestellt werden.

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