Entwurf zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes
Das polnische Parlament arbeitet an einem Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, der eine Handelsregelung des zentralen Rechnungsregisters auf der Grundlage von SAF-T-Dateien vorsieht. Hauptziel des zentralen Rechnungsregisters ist die Analyse und Kontrolle der Korrektheit der von den Steuerpflichtigen ausgestellten Rechnungen sowie die Beseitigung von Betrug im Zusammenhang mit der Ausstellung sog. „leerer Rechnungen“ (Rechnungen mit unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer) und Umsatzsteuerkarussells. Nach Beschluss des polnischen Parlaments tritt das Gesetz voraussichtlich am 01.07.2019 in Kraft.
Analyse und Prüfung
Das Verfahren der Analyse und Prüfung wird automatisch unter Verwendung entsprechender
Software und spezieller Algorithmen durchgeführt. Auf diese Weise werden Berichte erstellt, in denen Widersprüchlichkeiten bei der Abrechnung der Umsatzsteuer durch Steuerpflichtige ausgewiesen werden. Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für konkrete Maßnahmen seitens der Steuerbehörden, wie z. B. steuerliche Prüfungstätigkeiten oder Steuerkontrolle, um Unternehmen zu identifizieren, die an Umsatzsteuerbetrug beteiligt sein könnten. Die von der Gesellschaft zu übermittelnden SAF-T-Dateien müssten daher die Daten enthalten, die dem tatsächlichen Stand der Buchungsunterlagen entsprechen, insbesondere die USt-Id.Nr des Geschäftspartners, Netto-, Brutto und Steuerbeträge aus den Rechnungen sowie die Daten, die bestimmte Rechnungen betreffen (Rechnungsnummer und Verkaufsdatum).
Meinung der Unternehmer
Das zentrale Rechnungsregister lässt bei vielen Unternehmern die Vermutung aufkommen, dass die Steuerbehörden eine umfangreiche Kontrolle ihrer Wirtschaftstätigkeit anstreben.
Informationen über die vorgesehene Gesetzesänderung könnten darauf hindeuten, dass das Finanzministerium plant, alle ausgestellten Rechnungen in der sogenannten Cloud zu sammeln. Eine solche Lösung wäre sehr schwierig in die Praxis umzusetzen und würde allzu sehr in die Führung der Wirtschaftstätigkeit eingreifen. In Polen gibt es fast zwei Millionen Steuerpflichtige, die unterschiedliche Systeme zur Rechnungsstellung nutzen. Ein solcher Ansatz wurde daher aufgegeben.
Übrigens wurde die Idee zur Einführung eines zentralen Rechnungsregisters von der Europäischen Kommission bereits im Jahr 2010 im „Grünbuch über die Zukunft der Mehrwertsteuer” als steuerliche Lösung für die gesamte Europäische Union empfohlen. Ein solches Konzept funktioniert bereits seit ein paar Jahren in Portugal, Tschechien und der Slowakei.
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