Werden die USt-Erklärungen ab Juli 2019 abgeschafft?
USt-Erklärungen werden von den USt-Pflichtigen monatlich oder vierteljährlich gesendet. Derzeit müssen die Steuerpflichtigen zusätzlich zum Versenden von Erklärungen der Steuerbehörde Daten in Form einer SAF-T-Datei übermitteln. Das Finanzministerium plant eine Änderung des Steuerrechts ab Juli 2019 und damit einhergehend die Einführung einer neuen, erweiterten SAF-T-Datei (JPK_VDEK). Diese soll die derzeit eingereichten USt-Erklärungen ersetzen.
Die neue SAF-T-Datei
Ab Juli 2019 müssen die Steuerzahler nicht mehr zwei separate Dokumente (JPK_VAT und USt-Erklärung) senden. Die regulären USt-Meldungen werden durch die erweiterte SAF-T-Datei (JPK_VDEK) ersetzt. Diese wird die gesamte Aufstellung der umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen, USt-Erklärungen und Zusatzinformationen enthalten. Diese zusätzlichen Informationen werden dem Finanzamt helfen, Steuerrisiken besser zu analysieren. Gemeinsam mit den monatlichen und vierteljährlichen USt-Erklärungen wird die zusammenfasende Meldung VAT-27 verschwinden. Die zusammenfasende Meldung VAT-UE wird hingegen nicht abgeschafft.
Die neue SAF-T-Datei wird monatlich oder vierteljährlich verschickt. Diese Termine gelten für den Steuerzahler weiterhin. Diejenigen, die bisher die vierteljährlichen USt-Erklärungen verwendeten, werden zukünftig die gesamte Aufstellung der umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen für jeden Monat des Quartals schicken.
Strafen bei Fehlern in gesendeten SAF-T-Dateien
Wenn dem Steuerpflichtigen in der hochgeladenen SAF-T-Datei ein Tippfehler unterläuft oder er Details eingibt, die nicht dem Sachverhalt entsprechen, kann eine Korrektur vorgenommen werden. Die Korrektur der neuen SAF-T-Datei sollte das Recht auf Erstattung der Vorsteuer nicht einschränken. Der Unternehmer wird vom Finanzamtsleiter über die Verpflichtung zur Korrektur informiert werden. Sollte er die Korrektur der SAF-T-Datei nicht binnen der gesetzten Frist (14 Tage) ausstellen, kann er mit einer Geldbuße i. H. v. 500 PLN (ca. 120 EUR) für jeden Fehler bestraft werden.
Zusammenfassung
Das Finanzministerium plant Änderungen bzgl. der Beschränkung und Vereinfachung der an die Finanzämter gesendeten Dokumente. Die Einstellung der Versendung von USt-Erklärungen und zusammenfasenden Meldungen VAT-27 wird für Unternehmer von großem Nutzen sein. Die Einführung von Geldbußen für fehlerhafte SAF-T-Dateien ist allerdings negativ zu bewerten.
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