Das nationale E-Rechnungssystem sollte ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch werden. Jedoch hat das Finanzministerium im Januar dieses Jahres auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, dass dies aufgrund der Entdeckung kritischer Fehler im Code, der Funktionalität und der Leistung des Systems nicht möglich sein wird. Seitdem hat eine Reihe von Konsultationen mit Unternehmern und Steuerexperten stattgefunden, die ihre Meinungen und Vorschläge für mögliche Änderungen des KSeF-Systems geäußert haben. Um den Erwartungen der Unternehmer gerecht zu werden, hat das Finanzministerium Anfang April einen Entwurf von Gesetzesänderungen vorgelegt, die die Funktionsweise des KSeF-Systems verbessern und es an die Marktrealitäten anpassen sollen.

 

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