Zur Erinnerung

Seit 1. Januar 2020 ist der polnische USt-Pflichtige unter Androhung steuerlicher Sanktionen verpflichtet, vor der Abwicklung der Zahlung einer polnischen USt-Rechnung zu überprüfen, ob die Bankkontonummer seines Geschäftspartners (der in Polen als USt-Pflichtiger erfasst ist) im zentralen elektronischen Verzeichnis der Mehrwertsteuerzahler (sog. „weiße Liste der Mehrwertsteuerzahler“) angegeben ist.  

Sollte die Zahlung für eine Transaktion mit einem Wert über PLN 15.000 auf ein nicht in der „weißen  Liste“ aufgeführtes Konto gutgeschrieben werden, riskiert der Käufer eine gesamtschuldnerische Haftung für die Steuerverbindlichkeiten des Verkäufers. Außerdem darf er die Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abziehen. Um die negativen Konsequenzen zu vermeiden, muss der Zahler ein offizielles Anzeigemuster ZAW-NR beim zuständigen Finanzamt des Geschäftspartners einreichen.

Die geplanten Änderungen

Der Änderungsentwurf sieht vor, dass die Einreichungsfrist des Anzeigemusters ZAW-NR auf sieben Tage verlängert wird. Das Anzeigemuster ZAW_NR in elektronischer oder in Papierform muss beim  Finanzamt des Zahlers eingereicht werden und nicht wie bisher bei dem für den Rechnungsaussteller zuständigen Amt. Sollte ein Steuerpflichtiger mehr als eine Zahlung auf ein nicht in der „weißen Liste” registriertes Bankkonto veranlassen, müsste dann nur ein Anzeigemuster ZAW-NR beim Finanzamt  eingereicht werden.

Aktuelle Situation

Die oben beschriebene Gesetzesänderung sollte am 01.04.2020 in Kraft treten, aber aufgrund der COVID-Krise wurde der Termin verschoben.

Das polnische Parlament hat aber am 27.03.2020 ein Sondergesetz in Verbindung mit der COVID-Krise beschlossen, mit dem u.a. die Einreichungsfrist des Anzeigemusters ZAW-NR auf vierzehn Tage verlängert wurde. Die vierzehntägige Frist gilt allerdings nur während der laufenden COVID-Epidemie. Die übrigen Änderungen in Bezug auf sog. „weiße Liste“, wie Einreichung des Anzeigemusters beim Finanzamt des Zahlers, sind zurzeit nicht vorgesehen. Das Sondergesetz ist am 31.03.2020 in Kraft getreten.

Kontakt mit Tax Benefit

Hat der Artikel Ihr Interesse geweckt? Möchten Sie mehr Informationen aus diesem Bereich erhalten? Dann zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne.

Abonnieren Sie den Newsletter. Verpassen Sie keine neuen Artikel!

Loading